Dissertation: Der Analphabet im Vertragsrecht, Jan Holter, Hamburg 2012, 312 S., 88 €
Rezension in Alfa-Forum Nr 79, 2012 von Peter Hubertus
Es werden viele Fragen geklärt, die im Zusammenhang unzureichende Lese- und Schreibkenntnisse und Vertragsrecht auftreten können (Handy, Schulden, Abos etc.)
Zitat aus der Rezension: „…. Falls die Leseunfähigkeit ausgenutzt wird, z.B. durch absichtlich komplizierte Formulierungen, ist ein unterzeichnetet Vertrag unwirksam bzw. anfechtbar. Ähnlich gelagert ist der Fall, wenn sich ein funktionaler Analphabet über den wahren Vertragsinhalt irrt oder sich darauf verlässt, dass die mündlich vereinbarten Vertragsinhalte auch dem schriftlichen niedergelegten Text entsprechen – dies aber nicht der Fall ist – und er diesen mit seiner Unterschrift versieht.
Weiterhin wird diskutiert, inwiefern ein auf Legasthenie oder eine andere anerkannte psychische Krankheit zurückzuführender Analphabetismus als seelische Behinderung zu werden ist und in der folge das Betreuungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs auf leseschwache Erwachsene anzuwenden ist. Aber selbst bei Bestellung eines gesetzlichen Vertreters bliebe auch ein Analphabet rechtlich handlungsfähig. …..
Arbeitgeber dürfen daher beispielsweise einen Bewerber nicht allein auf Grund einer entsprechenden Leseschwäche ablehnen, wenn die angestrebte Position keinerlei Lesekenntnisse erfordert. … „