Gericht verbietet Legasthenie-Vermerk im Abi-Zeugnis. Das bayrische Kultusministerium prüft derzeit eine Revision gegen das Verbot von Bemerkungen zu Legasthenie in Abi-Zeugnissen.
An Legastheniker werden geringere Leistungsanforderungen als an die übrigen Schüler gestellt. . Es wird Nachteilsausgleich gewährt, d.h. längere Zeit bei Prüfungen und Rechtschreibfehler fließen nicht in die Bewertung ein.
Schlagwort Nachteilsausgleich und siehe auch hier
hier in der Süddeutschen Zeitung
hier in der Welt
Realschullehrer-Verband Bayern „Zeugnisse dürfen nicht ihre Aussagekraft verlieren“,Verbandschef Huber kritisiert Urteil zu Legasthenie-Vermerken in Abiturzeugnissen hier mehr bei bildungsklick
Hier bei Legal Tribune online „Ein Hinweis auf den sogenannten Notenschutz gehört nicht ins Abiturzeugnis. Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), wie am Montag bekannt wurde (Urt. v. 28.05.2014, Az. 7 B 14.22, 7 B 14.23).“