Für die Ausbildung, Einstellung und Weiterbeschäftigung von Menschen mit Behinderung gibt es Förderungen in Form von finanziellen Zuschüssen, Darlehen und Prämien. Darüber hinaus erhalten Arbeitgeber und Arbeitnehmer kostenfreie Beratung oder Coachings durch Integrationsberater bei den Kammern, den Rehabilitationsträgern und den Integrationsämtern. REHADAT, ein Projekt des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln, hat jetzt eine App zur Suche nach Fördermöglichkeiten für die berufliche Teilhabe von (schwer)behinderten Menschen in Deutschland veröffentlicht. Arbeitgeber, Berater und Betroffene können nach bundesweiter Regelförderung oder nach Sonderförderprogrammen der Länder suchen. Ein Lexikon der beruflichen Teilhabe ergänzt die barrierefreie App. (überaus Newsletter 6/2017, der Fachstelle Übergänge in Ausbildung und Beruf des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).)
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Förderrichtlinie zur Durchführung der „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“
Mit dem Bundesteilhabegesetz wurden im neuen § 32 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) die gesetzlichen Voraussetzungen für ein unentgeltliches, allen Menschen mit (drohenden) Behinderungen und ihren Angehörigen offenstehendes und Orientierung gebendes Angebot zur Beratung über Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe geschaffen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 30.05.2017 im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers die Förderrichtlinie zur Durchführung der „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“ veröffentlicht.