Behindertenausweise für Menschen mit Legasthenie und/oder Dyskalkulie www.openpr.de
Das Vorliegen einer Behinderung wird auf Antrag festgestellt (§ 69 SGB IX). Diese Anträge werden bei den regionalen Versorgungsämtern gestellt. Eine Auflistung finden Sie hier.
www.fr.de Legastheniker haben Anspruch auf Nachteilsausgleich – so sieht er in Ausbildung und Studium aus