ntv
Die Kosten für Schulbücher müssen beim Bezug von Hartz-IV-Leistungen zusätzlich zur Regelleistung vom Amt übernommen werden, entscheidet ein Gericht erstmals. Was nur konsequent ist, schließlich schützt Bildung vor Armut.
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Die Kosten für Schulbücher müssen beim Bezug von Hartz-IV-Leistungen zusätzlich zur Regelleistung vom Amt übernommen werden, entscheidet ein Gericht erstmals. Was nur konsequent ist, schließlich schützt Bildung vor Armut.