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„Es ist ein Grundsatzurteil für Hartz-IV-Empfänger: Jobcenter müssen Kindern mit Lese-Rechtschreib-Schwäche auch längerfristig eine Lernförderung bezahlen. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel am Mittwoch entschieden. Es dürfe nicht nur darum gehen, dass die Kinder versetzt werden, betonten die Richter. Demnach sollen die Jobcenter aber jeweils im Einzelfall schauen, welche Förderung angemessen und hilfreich ist (Aktenzeichen B 4 AS 19/17 R).“