Menschenrechtsverletzung: Nur in Deutschland gibt es „Lernbehinderung“

Ca der  Hälfte der Kursteilnehmenden in L+S Schreibkursen in Hamburg wurde eine solche bescheinigt und sie besuchten Förderschulen.                                                                                    AS

Bildungsklick 10.12.2010 -Menschenrechtsverletzung: Die Bildungspolitik diskriminiert Kinder mit „Lernbehinderung“

Unter den rund 400 000 Kindern mit einer amtlich festgestellten Behinderung stellen die 180 000 Kinder mit einer „Lernbehinderung“ oder – wie man heute sagt – Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen die größte Gruppe in Deutschland dar. Sie werden zumeist in Sonderschulen unterrichtet.
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„Lernbehinderte“ sind eine deutsche Spezies. In Ländern außerhalb von Deutschland werden Kinder mit Lernproblemen oder langsam lernende Kinder nicht als „behindert“ abgestempelt und ausgesondert. Die Zahl der „Lernbehinderten“ variiert von Bundesland zu Bundesland beträchtlich. Dies macht überdeutlich: „Lernbehinderung“ ist nicht objektiv wissenschaftlich feststellbar, sie ist eine soziale Zuschreibung. In Mecklenburg-Vorpommern ist das Risiko am größten, eine angebliche „Lernbehinderung“ attestiert zu bekommen. Migrantenkinder haben traditionell ein auffällig hohes Sonderschulrisiko.

Die Tatsache, dass ca. 90 % der Kinder in der Sonderschule für Lernbehinderte aus Familien kommen, wo Armut im materiellen, sozialen und kulturellen Sinn Zuhause ist, offenbart die schreckliche soziale Selektivität unseres Schulsystems in einer so unverhohlenen Weise, dass es fast den Atem verschlägt.

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