Notenabzug bei Rechtschreibfehlern in B-W

www.news4teachers.de  Rechtschreibfehler in Klassenarbeiten dürfen auch jenseits des Faches Deutsch mit Notenabzug geahndet werden. Das baden-württembergische Kultusministerium nimmt eine entsprechende Regelung in die Notenbildungsverordnung auf, wie eine Sprecherin von Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) am Donnerstag in Stuttgart mitteilte.

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