Für Michael Wrase (Professor für Öffentliches Recht mit den Schwerpunkten Sozial- und Bildungsrecht an der Universität Hildesheim) gibt es ganz klar eine Rechtsverpflichtung des Staates zur Gewährleistung von Grundbildung. Er kritisiert, dass in der Praxis daraus keine klaren und angemessenen Rechtsansprüche formuliert werden, was die Umsetzung erschwert.
Den Beitrag von Michael Wrase können Sie unter diesem Link nachlesen (PDF).